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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Behrens & Schuleit GmbH
Bonner Str. 203
40589 Düsseldorf

Handelsregister: HRB 18838
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf


Vertreten durch:
Geschäftsführer Thomas Rick

Kontakt

Telefon: 0211-157 58-0
Telefax: 0211-157 58-23
E-Mail: info@behrens-schuleit.de

Postadresse

Postfach: 101542
40006 Düsseldorf
NRW-Germany

Umsatzsteuer-ID / VAT-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 119433158

Verbraucher­streitbeilegung / Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Copyright

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Behrens & Schuleit GmbH (Stand 19.09.2005)

§1 – Allgemeines – Geltungsbereich

 

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen (auch Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts) oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB). Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbeziehungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Sämtliche Nebenabreden und Garantieerklärungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

§2 – Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Abgelieferte Arbeitsmuster gelten als Durchschnittsmuster. Technische Änderungensowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dasin der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ihm unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und demKunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
  6. Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachträglich schriftliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
  7. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, bei Krieg, Katastrophen und anderen unabwendbaren Ereignissen. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verändert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Sollten derartige Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweisen, sind wir darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass den Kunden Schadensersatzansprüche entstehen.
  8. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung desKunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

§3 – Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hatder Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vermietung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eineVerarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 – Annullierungskosten

  1. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 5 – Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten, sondern wird gesondert inRechnung gestellt. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis, mit unserer Zustimmung, per Lastschrift, Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Fristkommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch unsanerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Scheck- und Wechselhereingaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einervorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
  5. Stellt sich bei der Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich dieses nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zur Berechnung der uns daraus entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die Übernahme der Mehrkosten ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten abzurechnen.
  6. Notwendige Veränderungen unserer eigenen Kalkulation berechtigen uns zur Abänderung der Angebotspreise, insbesonderewenn sich von uns nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsschluss und Lieferung ergeben.
  7. Bei längerfristigen Aufträgen sind wir berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.

§ 6 – Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit derÜbergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Verkaufssacheauch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
  4. Ersatzansprüche wegen Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseitsnicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsberechtigung verzichtet hat.

§ 7 – Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oderErsatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

    Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei Gebrauchsgütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziff. 4. dieser Bestimmung).
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der Hersteller stellt daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- bzw. Betriebsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- bzw. Betriebsanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montage- bzw. Betriebsanleitung der ordnungsgemäßen Montage oder Inbetriebnahme entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 – Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten dieHaftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundtheitswesen oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies giltnicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, so wie im Falle von uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. DieRechte des Kunden sind in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen sind daher alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ersatz von Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, auf Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  6. Die Wartung und Pflege der gelieferten Ware ist Sache des Kunden, sofern nicht ein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen wird.

§ 9 – Haftungsbeschränkungen

  1. Für den Inhalt der im Auftrag des Kunden von uns hergestellten, angefertigten oder veröffentlichten Texten, Bildern und Software sowie deren Bereitstellung und Vertrieb ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Etwaige Verletzungen von Rechten Dritter, insbesondere ob Urheber-, Markenrechte oder Wettbewerbsverletzungen vorliegen oder eintreten können, werden von uns nicht geprüft.
  2. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der in seinem Auftrag von uns erstellten Leistungen, insbesonderefür den strafrechtlich erlaubten Inhalt, selbst verantwortlich.
  3. Der Kunde wird uns von allen Ansprüchen frei halten, die von Seiten Dritter gegen uns wegen Verstößen gegen Ziff. 1. und 2. erhoben werden.
  4. Wir sind berechtigt, bei Anforderung von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzung, die Leistungen sofort aus der Veröffentlichung und Vervielfältigung zu nehmen, ohne die Berechtigung des Verlangens überprüfen zu müssen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten. Der Kunde bleibt indes zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

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§ 10 – Haftungsbeschränkungen

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zuge des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten über ihn gespeichert werden. Der Kunde willigt ein, dass diese nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, soweit erforderlich bis zum endgültigen Abschluss der Rechtsbeziehung, gespeichert bleiben.
  2. Vor Auftragsannahme wird das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden, übereinstimmend festgelegt. Ergibtes sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei dem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können (Konvertierungsverluste etc.), muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
  3. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, wie wir sie von unserem Kunden oder durch einen von ihm eingeschaltetenDritten erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt bzw. Weiterverarbeitung in Zielsystemen, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewandte Bearbeitungszeit berechnet.
  4. Der Kunde garantiert, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich dasOriginal in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine temporäre Kopie anzufertigen.
  5. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwertes gehaftet.
  6. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung undgegen besondere Vergütung verwahrt.
  7. Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns unverbindlich.

    Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

  8. Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand.Dazu gehören auch Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z. B. ISDN, FTP, etc.) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten – gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen – unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
  9. Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten bei uns und bei dem Kunden könnenAbweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich und sinnvoll erscheint. Ist dies nicht möglich, trägt der Kunde das Risiko von etwaigen Abweichungen; gegebenenfalls erforderlich werdende Korrektur und Anpassungsarbeiten sind zu vergüten. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen bei der Datenübertragung (z. B. ISDN, FTP, etc.) außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Haftung.
  10. Der Kunde wird davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und seine Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass bei der Daten-Fern-Übertragung Daten nicht 100% wirksam gegen Zugriff Dritter geschützt sind.
  11. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Kommunikation (Wort, Schrift, Bild, Mikrofilm, elektronische Datenwie Fax auf PC oder Mail etc.) von uns in einem revisionssicheren Dokumenten-Management-System bei Bedarf gespeichert werden dürfen. Bei Rückfragen werden Reproduktionen dieser Informationen aus dem Dokumenten-Management-System von Seiten des Kunden als rechtsverbindlich anerkannt.
  12.  

§ 11 – Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vereinbarendie Parteien die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Vorschrift des § 689 Abs. 2 ZPO bleibt unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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